Eine harmonische Beziehung zwischen Mensch und Hund ist dadurch charakterisiert, dass beide zur Erfüllung ihrer
Bedürfnisse gelangen und Gewinn aus gemeinsamem Handeln erzielen. Gelingt dies nicht, so liegen unterschiedlich
gravierende Störungen der Beziehung vor. Beeinträchtigungen für den Menschen ergeben sich unter anderem dann,
wenn er Opfer des gesteigerten Protestverhaltens seines Hundes wird, sich auf Spaziergängen über das ausgeprägte
Jagdverhalten seines Begleiters ärgert oder nach dem Einkaufsbummel Teile der Wohnung beschädigt vorfindet. Das
Zerstörungsverhalten des allein zu Hause gelassenen Hundes ist seinerseits Ausdruck dafür, dass der Hund die gebotene
Situation nicht zu bewältigen vermag.
Solche Störungen der Beziehung kann die "Praxis für Verhaltenskunde beim Hund" durch Anwendung ethologischer
und lernpsychologischer Grundlagen vermeiden helfen und auch erfolgreich therapieren.
Hilfestellung bei der Ausbildung von Hunden für sportliche Zwecke
Die Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen mit dem Hund bedeutet, die Verhaltenskontrolle mittels
Kommandos durch einen Prüfungsrichter beurteilen zu lassen. Dass dabei vom Hundehalter maximale Kontrolle angestrebt wird,
liegt im Wettkampf begründet. Dies gilt gleichermassen für Schutzhunde, Begleithunde, Sanitätshunde oder die Sparte
Obedience u.a..
Wie man einen naiven, unausgebildeten Hund - Welpen wie erwachsenen Hund gleichermassen - zum freudigen
und präzisen Befolgen von Kommandos bringt oder wie bestehende Ausbildungsfehler eliminiert werden, kann
die "Praxis für Verhaltenskunde beim Hund" theoretisch erklären und praktisch umsetzen.
Gutachterliche Expertisen
Die Tierschutzgesetzgebung und ihre Verordnung setzen die Rahmenbedingungen, nach denen Hunde gehalten werden sollen und regeln
die Art des Umgangs mit ihnen, insbesondere bei der Ausbildung. Um bei Gesetzesverstössendurch Hundehalter wirksam klagen zu
können, ist in vielen Fällen die Einbindung eines auf Hundeverhalten
spezialisierten Verhaltensforschers unabdingbar. Am Verhalten des Hundes kann er feststellen, ob der Halter
den Anforderungen nach tiergerechtem Umgang nachgekommen ist oder nicht.
Durch Hunde verursachte Unfälle, welche versicherungs- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, erfordern
ebenfalls häufig den Einbezug verhaltenskundlicher Kenntnisse, um den Verlauf und die Ursachen des Vorfalls
ermitteln zu können.
Für beide Fälle können in der "Praxis für Verhaltenskunde beim Hund" taugliche Expertisen erarbeitet werden.